Religionsunterricht
Gesetzliche Grundlagen des Religionsunterrichts
Es gibt katholischen und evangelischen Religionsunterricht. Beide sind nach Art. 7 (3) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, nach Art. 105 (1) der Verfassung des Freistaates Sachsen sowie § 18 des Sächsischen Schulgesetzes ordentliches Lehrfach, für das Staat und Kirche gemeinsame Verantwortung tragen. Er wird „unbeschadet des allgemeinen Aufsichtsrechtes des Freistaates Sachsen nach den Grundsätzen der Kirchen erteilt“ (Art. 105 (2) LV). Grundlage des Einsatzes kirchlicher Lehrkräfte in der Schule bildet der Gestellungsvertrag vom 07.09.1994 (zuletzt geändert am 14.10.2004).

Religionsunterricht im Kirchenbezirk Löbau-Zittau
Im Bereich des Kirchenbezirks Löbau-Zittau wird das Fach Evangelische Religion sowohl von staatlichen als auch von kirchlichen Lehrkräften unterrichtet. Beide unterstehen der kirchlichen Fachaufsicht der Schulbeauftragten des Kirchenbezirks. Die Lehrkräfte benötigen dafür eine Vokation, die vom Landeskirchenamt ausgestellt werden.
Derzeit erteilt ein großer Teil der Gemeindepädagoginnen und ein Gemeindepädagoge einige Stunden Religionsunterricht. Auch einige Pfarrer und Pfarrerinnen unseres Kirchenbezirks sind in einer Oberschule oder in einem Gymnasium tätig. Der Evangelische Religionsunterricht findet mit 1 oder 2 Unterrichtsstunden pro Woche statt. Die Leistungen werden in den Klassenstufen 3 bis 12 bewertet.
Das Fach Religion ist offen für alle Schülerinnen und Schüler. Das heißt, man muss nicht getauft oder Mitglied einer bestimmten Kirche sein, um teilnehmen zu können.
Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht In unserem Kirchenbezirk begann mit dem Schuljahr 2021/22 ein Modellversuch für eine besondere Form des Religionsunterrichts. Am Christian-Weise-Gymnasium Zittau wird er derzeit von Klassenstufe 7 bis 10 konfessionell-kooperativ durchgeführt. Das heißt, es gibt keine Extra-Gruppen für evangelisch und katholisch, sondern der Unterricht findet gemeinsam statt. Die Fachkonferenz Religion des Gymnasiums hat dafür mit Hilfe der Fachberatenden des Landesamts für Schule und Bildung Bautzen einen schulinternen Lehrplan auf der Grundlage der sächsischen Lehrpläne beider Fächer erarbeitet. Die Erprobung läuft bereits das fünfte Schuljahr in Folge, so dass umfangreiche Erfahrungen zu den Lehrplanthemen gesammelt werden konnten.
Fächerverbindender Unterricht „Mensch und Kultur“ Mit dem Schuljahr 2024/25 begann ein zweites innovatives Projekt im Bereich Religionsunterricht in unserem Kirchenbezirk. Im Geschwister-Scholl-Gymnasium Löbau läuft im Rahmen der Schulentwicklung die Erprobung des Konzepts eines fächerverbindenden Unterricht von Geschichte, Deutsch, Religion und Ethik. Im Stundenplan der Klassenstufen 5 und 6 stehen diese als drei Wochenstunden MuK (= Abkürzung für „Mensch und Kultur“).
Basierend auf einer multiperspektivischen Herangehensweise werden Themengebiete und relevante Lehrplaninhalte der einzelnen Teilfächer in Projekten unterrichtet. Damit die Schülerinnen und Schüler wichtige Kompetenzen erwerben können, werden Themengebiete aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet.
Den Platz von Religion in dieser ganzheitlichen und holistischen Herangehensweise zu erproben, ist derzeit eine spannende Herausforderung. Die Erarbeitung von Unterrichts- und Arbeitsmaterialien gehört ebenso wie die Beteiligung am konkreten MuK-Unterricht in meiner Arbeit als Schulbeauftragte dazu.
→ Das klingt interessant? Wenn Sie Pfarrerin oder Pfarrer sind und mich dabei unterstützen wollen, schreiben Sie mir gern! Derzeit ist im Kirchenbezirk eine 50%-Stelle zur Erteilung von Religionsunterricht vakant.
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