Religionsunterricht

Gesetzliche Grundlagen des Religionsunterrichts

Es gibt katholischen und evangelischen Religionsunterricht. Beide sind nach Art. 7 (3) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, nach Art. 105 (1) der Verfassung des Freistaates Sachsen sowie § 18 des Sächsischen Schulgesetzes ordentliches Lehrfach, für das Staat und Kirche gemeinsame Verantwortung tragen. Er wird „unbeschadet des allgemeinen Aufsichtsrechtes des Freistaates Sachsen nach den Grundsätzen der Kirchen erteilt“ (Art. 105 (2) LV). Grundlage des Einsatzes kirchlicher Lehrkräfte in der Schule bildet der Gestellungsvertrag vom 07.09.1994 (zuletzt geändert am 14.10.2004).

Religionsunterricht im Kirchenbezirk Löbau-Zittau

Im Bereich des Kirchenbezirks Löbau-Zittau wird das Fach Evangelische Religion sowohl von staatlichen als auch von kirchlichen Lehrkräften unterrichtet. Beide unterstehen der kirchlichen Fachaufsicht der Schulbeauftragten des Kirchenbezirks. Die Lehrkräfte benötigen dafür eine Vokation, die vom Landeskirchenamt ausgestellt wird.

Derzeit erteilen ein großer Teil der Gemeindepädagogen*innen sowie einige Pfarrer*innen unseres Kirchenbezirks einige Stunden Religionsunterricht. Dies findet mit 1-2 Unterrichtsstunden pro Woche statt. Die Leistungen werden in den Klassenstufen 3 bis 12 bewertet. Das Fach Religion ist offen für alle Schülerinnen und Schüler. Das heißt, man muss nicht getauft oder Mitglied einer bestimmten Kirche sein, um teilnehmen zu können.

Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht

In unserem Kirchenbezirk beginnt mit dem Schuljahr 2021/22 ein Modellversuch für eine besondere Form des Religionsunterrichts. Am Christian-Weise-Gymnasium Zittau wird in Klassenstufe 7 der konfessionell-kooperative Religionsunterricht (KokoRU) erprobt. Das heißt, es gibt keine Extra-Gruppen für evangelisch und katholisch, sondern der Unterricht findet gemeinsam statt. Die Fachlehrer*innen haben dafür mit Hilfe der Fachberater*innen einen schulinternen Lehrplan auf der Grundlage der sächsischen Lehrpläne beider Fächer erarbeitet. Im Unterricht wechseln sich die Lehrkräfte beider Konfessionen ab oder gestalten Stunden gemeinsam. Bewertungen und Zensierung werden gemeinsam vor- und nachbereitet.

Warum erproben wir den KokoRU?

  • Der Religionsunterricht soll ein zeitgemäßes, offenes und interessantes  Bildungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler sein. Dieses Ziel erscheint uns in konfessionell-kooperativer Form gut umsetzbar.
  • Die Lehrkräfte der Fächer Evangelische und Katholische Religion arbeiten bereits an einigen Schulen fächerübergreifend gut zusammen. Diese Erfahrungen lassen sich nutzen, um eine gemeinsame Form des Religionsunterrichts inhaltlich zu gestalten.
  • Durch die konfessionelle Trennung entstehen in vielen Schulen ungleiche Lerngruppen, die zu ungerechten Lernbedingungen führen. Der gemeinsame Unterricht ermöglicht, dass eine heterogene Lerngruppe in Klassenstärke gebildet werden kann.
  • Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht ist möglich und laut Positionspapier der Bischöfe beider Kirchen in Sachsen vom 07.01.2019 auch erwünscht.
  • Eine konfessionsübergreifend erteilter Religionsunterricht  bietet die Chance, die Gemeinsamkeiten der Konfessionen hervorzuheben und bestehende Unterschiede begreifbar werden zu lassen. Und das bei gleichzeitiger Offenheit für Schüler, die sich keiner Konfession zugehörig fühlen.

    Kontakt:
Peggy Göring
Schulbeauftragte

Kinder-Jugend-Bildung
Hauptstr. 75
02791 Oderwitz
Telefon: 035842413003
Mobil: 0152 02958202
E-Mail: