Informationen für Mitarbeitende zu Weiterbildungen, Supervision, befristete berufliche Auszeit und Bildungszeit

Haus der Stille Grumbach

Einkehrtage, Fasten, Pilgern, Thematische Wochenenden, Exerzitien
Haus der Stille – Veranstaltungen (haus-der-stille.net)

Fort- und Weiterbildung

EVLKS – engagiert: Fort- und Weiterbildung

Supervision

Merkblatt_Supervision_A5_Fassung_12_19_web.pdf (evlks.de)

Besondere Bildungszeit

Microsoft Word – 00 Merkblatt besondere Bildungszeit.docx (evlks.de)

Befristete berufliche Auszeit

Microsoft Word – 01 Merkblatt befristete berufliche Auszeit.docx (evlks.de)

Abfragebogen befristete berufliche Auszeit

Microsoft Word – CN_Abfragebogen befristete berufliche Auszeit.docx (evlks.de)

Weitere Informationen erhalten finden Sie auch bei den Arbeitsrechtlichen Informationen des Dezernat VIII: Dienst- und Arbeitsrecht, Personalangelegenheiten.

Kirchliches Arbeitsrecht

Unter der Ziffer 3.5. Kirchliches Arbeitsrecht der Rechtssammlung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens finden Sie die aktuellen Gesetzestexte des kirchlichen Arbeitsrechts in unserer Landeskirche.

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat für die Jahre 2024 und 2025 weitere deutlich spürbare Lohnerhöhungen beschlossen.

So erhalten vollbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr 2024 insgesamt Einmalzahlungen von 2.700€ (Januar – November monatlich 150€, im Dezember 1050€) steuer- und sozialabgabenfrei. Teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten monatlich jeweils 50€ unabhängig von ihrem jeweiligen Beschäftigungsumfang. Der darüberhinausgehende Teil wird dann entsprechend des Beschäftigungsumfangs ausgezahlt. So wird der mit der Zahlung beabsichtigte Zweck der Inflationsmilderung auch für die vielen Teilzeitbeschäftigten in unserer Landeskirche noch deutlicher spürbar.

Die Tabellenentgelte werden ab dem 1. Januar 2025 um weitere 5,8 % erhöht, in der Stufe 6 der Entgeltgruppen 9 – 15 um 5,5%.

Die Jahressonderzahlung wird ab 2025 für die Entgeltgruppen 1-6 auf 80% und für die Entgeltgruppen 7- 9 auf 65% eines Monatsgehaltes erhöht. Des Weiteren steigt der Kindererhöhungsbetrag zu diesem Zeitpunkt von 300 € auf 400 € pro Kind.

Der Garantiebetrag bei Höhergruppierungen wird bereits ab 2024 von derzeit 35,45€ auf 100€ bzw. von 70,91€ auf 180€ monatlich erhöht.

Neben diesen deutlichen Lohnsteigerungen wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von Vollbeschäftigten ab 01.01.2025 auf 39 Wochenstunden abgesenkt. Davon profitieren auch die zahlreichen Teilzeitbeschäftigten entsprechend.

Die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission sind   im Amtsblatt Nr. 13 veröffentlicht.

Basisinfo – Anliegen – Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens (evlks.de)