Hinweisgeberschutzgesetz

Die Ev.-Luth- Landeskirche Sachsens hat eine gemeinsame interne Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet.

Sollten Sie Kenntnis von Verstößen im Landeskirchenamt oder einer der unten aufgeführten Körperschaften sowie dort angegliederten Einrichtung haben, die unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen, dann haben Sie die Möglichkeit, diese über verschiedene sichere Wege zu melden.

Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt.

An wen Sie sich wenden können, erfahren Sie hier:
Hinweisgeberschutzgesetz – Anliegen – Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens (evlks.de)