Kirchenleitung beruft Mitglieder der Landessynode
20. Mai 2020
Mitglieder der 28. Landessynode für sechs Jahre gewählt und berufen
DRESDEN – Für die zukünftige 28. Landessynode wurden 60 Mitglieder der insgesamt 80 Mitglieder der Synode am 8. März 2020 gewählt. Die sächsische Kirchenleitung berief auf ihren Sitzungen am 20. April und 11. Mai 2020 weitere 18 Mitglieder. Die Berufungen von zwei Personen stehen noch aus.
In die Landessynode gewählt oder berufen werden können alle Kirchgemeindeglieder der Landeskirche, die nach den Ordnungen zum Kirchenvorsteher wählbar sind und ihren Wohnsitz auf dem Gebiet der Landeskirche haben. Nach dem Ergebnis der Wahl und der Berufungen liegt der Anteil der Frauen bei den gewählten Synodalen bei knapp 37 Prozent. Das Durchschnittsalter der Gewählten liegt bei 46 Jahren.
Unter den 78 gewählten und bisher berufenen Landessynodalen befinden sich 46 Mitglieder, die der letzten Landessynode noch nicht angehörten. Die Landessynode als Vertretung der rund 560 sächsischen Kirchgemeinden und Kirchspiele sowie als gesetzgebendes Organ der Landeskirche tagt in der Regel im Frühjahr und Herbst für vier Tage in Dresden. Das Mandat der Synodalen umfasst die sechsjährige Legislatur einer Synode.
Der Auftrag der Synodalen geht aus dem Gelöbnis hervor, welches die Synodalen vor ihrem Eintritt in die Synode sprechen. Sie verpflichten sich, „das innere und äußere Wohl der evangelisch-lutherischen Kirche nach bestem Wissen und Gewissen zu wahren und danach zu trachten, dass die Kirche in allen Stücken wachse zu dem hin, der das Haupt ist, Christus“.
Berufungen in die 28. Landessynode (PDF)
https://engagiert.evlks.de/Rechtssammlung/user_upload/Ergebnisse_der_Landessynodalwahl_2020.pdf